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Leicht verletzter Kradfahrer - Kradfahrer verfügte nicht über den notwendigen Führerschein

Schlund - 04.09.2018

Am 03.09.2018, gegen 19.25 Uhr, befuhr ein 28
- jähriger Kradfahrer die Straße Schlund und kam in einer 30-er Zone
nach rechts von der Fahrbahn ab und verletzte sich bei dem Sturz
leicht am rechten Bein. Am Krad entstand Sachschaden in Höhe von
mehreren hundert Euro. Zur Überraschung der Kollegen wurde bei der
Überprüfung festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht über den
erforderlichen Führerschein verfügte. Eine zusätzliche Anzeige wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist die Folge.




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